Résumé :
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[BDSP. Notice produite par SAPHIR s97R0xHk. Diffusion soumise à autorisation]. Jedes in der Schweiz lebende Mädchen hat gemäss nationalen und internationalen Gesetzen das Recht, vor der Beschneidung oder Genitalverstümmelung geschützt zu werden. Sexuelle Verstümmelung soll ausdrücklich strafbar werden. Die zuständige Kommission des Nationalrates arbeitet derzeit eine entsprechende Vorlage aus. Verschiedene private Organisationen engagieren sich seit Jahren für die Prävention von Mädchenbeschneidungen. Bei der Prävention von Genitalverstümmelung können Pflegende und andere Fachpersonen auch in der Schweiz viel bewirken. Damit dies gelingt, müssen sie aufmerksam hinhören und das Thema mit Empathie und Fingerspitzengefühl ansprechen. [Autorin, S. 16].
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